Im Corona-Hotel auf Mallorca befinden sich derzeit rund 270 Schüler vom spanischen Festland. Diese hatten ihre Abi-Fahrt auf der Balearen-Insel gemacht und dort offenbar mit Infizierten gefeiert. Die zuständige Gesundheitsbehörde verhängte über sie deshalb eine zehntägige Quarantäne als Erstkontakte. Die Schüler waren davon alles andere als begeistert. Sie protestieren auf ihren Balkonen und bezeichnen ihre Quarantäne öffentlichkeitswirksam als „Entführung“.

Gericht lehnt Aufhebung der Quarantäne in erster Instanz ab

Die Schüler wurden negativ getestet, sind aber ungeimpft. Sie drängten direkt nach dem Aussprechen der Quarantäne auf juristischem Wege auf eine Aufhebung der Maßnahme. Ihre Anwälte argumentierten, dass die Einweisung ihrer Klienten in das Corona-Hotel dem Habeas Corpus-Grundsatz widerspricht. Vereinfacht gesagt verbietet dieser, dass Menschen ohne richterliche Anordnung länger als 72 Stunden von Behörden festgehalten werden dürfen. Das Ganze soll illegale Festnahmen verhindern bzw. diese so schnell wie möglich ungeschehen machen. Eine medizinische Quarantäne ist allerdings keine Festnahme, weshalb das Gericht in erster Instanz die Aufhebung der Maßnahme ablehnte.

Staatsanwaltschaft hält Quarantäne für illegal

Der Streit um die Quarantäne ist nun allerdings weiter eskaliert. Die Staatsanwaltschaft hat sich eingeschaltet, denn sie hält die Quarantäne ihrerseits für illegal. Konkret bemängelt sie, dass nur die Schüler ins Hotel eingewiesen wurden, aber nicht auch die Mitarbeiter und die anderen Gäste des Ortes, wo der Kontakt mit den infizierten Personen passierte. Außerdem habe die Gesundheitsbehörde nicht für jeden einzelnen Schüler dargelegt, wie es zur Infektion gekommen sein könnte. Stattdessen seien diese unter Generalverdacht gestellt worden. Die Staatsanwaltschaft drängt deshalb ihrerseits vor dem Verwaltungsgericht Palmas auf die Aufhebung der Quarantäne – juristisch sind die Chancen mit diesem Ansatz wesentlich besser. Eine Entscheidung wird zeitnah erwartet.